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Kosten

Ich akzeptiere alle Krankenkassen sowie Privatpatienten und Selbstzahler. Eine Überweisung von einem Hausarzt ist nicht nötig.

Gesetzlich Versicherte

Wenn bei Ihrem Kind eine psychische Störung vorliegt, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung. Hierfür benötige ich die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse. Die Antragsstellung bei der Krankenkasse übernehme ich. Nach der Genehmigung beginnt die eigentliche Therapie.

 

 

 

Privat Versicherte

Die Privaten Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Vorher sollten Sie sich jedoch bei Ihrer Privaten Krankenkasse informieren, wie ein Antrag zu stellen ist und wie viele Stunden übernommen werden. Der Liquidation liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde.

Selbstzahler

Beratungsangebote müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Darunter fällt z.B. eine Erziehungsberatung. Schwierigkeiten in diesen Bereichen sind zwar problembehaftet, fallen aber nicht in den Leistungsbereich der Krankenkassen, da es sich nicht um psychische Störungen handelt. Die Kosten müssen daher selbst getragen werden und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

In manchen Fällen können Kosten aber von anderen Trägern z.B. nach SGB VIII oder SGB IV getragen werden. Hier lohnt es sich je nach Problembereich gezielt bei Ämtern (z.B. Jugendamt) nachzufragen.

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Sitzungen der ambulante Therapie Ihres Kindes selbst zahlen möchten, richten sich die Stundensätze ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich!

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Vielen Dank!

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